Produkt · 24. August 2026

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Rechtliche Grauzone: KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Büchern bleibt umstritten

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Amélie Mourichon / Unsplash

Verlage und Autoren sehen sich mit der Frage konfrontiert, ob das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschützten Werken rechtlich zulässig ist. Laut TechCrunch haben die meisten veröffentlichten Autoren ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung zu den Datensätzen beigetragen, die für die Entwicklung von KI-Tools wie ChatGPT, Gemini und Claude genutzt wurden. Diese Praxis wirft grundlegende rechtliche und ethische Fragen auf, die bisher nicht abschließend geklärt sind.

Ein kürzlich ergangenes Urteil des Richters William Alsup im Fall gegen Anthropic zeigt, wie komplex die Rechtslage ist. Obwohl das Unternehmen zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 1,5 Milliarden US-Dollar verurteilt wurde, stellte der Richter fest, dass das Training der KI-Modelle an sich rechtmäßig war. Die Strafe beruhte darauf, dass Anthropic die Bücher aus illegalen Online-Bibliotheken bezogen hatte. Der Richter verglich den Prozess des KI-Trainings mit dem Studium von Literatur durch einen Schriftsteller und betonte, dass das bloße Nutzen oder Lesen eines Werks nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Experten wie die Anwältin Cathy Gellis, die sich auf geistiges Eigentum und Technologierecht spezialisiert hat, sehen in dem Urteil eine Bestätigung für die Legalität des KI-Trainings. Sie argumentiert, dass Urheberrecht vor allem das Kopieren eines Werks verbietet, nicht jedoch dessen Nutzung oder Verarbeitung. Gellis verweist darauf, dass das aktuelle Urheberrecht aus dem Jahr 1976 stammt und damit nicht auf die Herausforderungen moderner KI-Technologien ausgelegt ist. Die rechtliche Unsicherheit belastet derzeit vor allem die KI-Branche, da Gerichte unterschiedliche Maßstäbe anlegen.

Ein zentraler Streitpunkt ist die sogenannte „Fair-Use“-Doktrin, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne ausdrückliche Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Richter berücksichtigen dabei unter anderem den Zweck der Nutzung, den Umfang der übernommenen Inhalte und mögliche Marktauswirkungen. In einem Fall zwischen Thomson Reuters und der Forschungsfirma Ross Intelligence entschied Richter Stephanos Bibas, dass das Kopieren von Inhalten zur Entwicklung eines konkurrierenden KI-Tools keine faire Nutzung darstelle. Die Gerichte tendieren dazu, KI-Training dann als rechtmäßig anzusehen, wenn es nicht direkt mit dem ursprünglichen Werk konkurriert.

Ein weiteres ungelöstes Problem betrifft KI-generierte Inhalte. In der Rechtssache Thaler v. Perlmutter urteilte ein Gericht, dass vollständig KI-generierte Werke nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dies wirft neue Fragen auf, etwa wie der KI-Anteil an einem Werk nachgewiesen werden kann. Gellis vergleicht dies mit der Nutzung von Rechtschreibprüfungen in Textverarbeitungsprogrammen: Solange die menschliche Schöpfung im Vordergrund steht, bleibt die Urheberschaft unangetastet. Die anhaltenden Rechtsstreitigkeiten deuten darauf hin, dass eine endgültige Klärung noch Jahre dauern könnte.

Laut TechCrunch bleibt die Rechtslage unklar, und die ersten Gerichtsentscheidungen könnten sich als wegweisend erweisen – auch wenn spätere Urteile sie möglicherweise revidieren. KI-Unternehmen sehen sich gezwungen, diese Präzedenzfälle zu berücksichtigen, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Debatte über die Grenzen des Urheberrechts im Zeitalter der KI ist damit noch lange nicht abgeschlossen.

TechCrunch berichtete über diese Entwicklungen.